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AGB
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Vertragsgegenstand „Mietvertrag“
Durch den Mietvertragabschluss erhält
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Der Mieter das Recht das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer zu nutzen
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Der Vermieter den Anspruch auf die Zahlung des Mietbetrages und weiter vereinbarte Entgelte.
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Wohnmobiles. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistung und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Der Mieter setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
2. Mietpreis
Der Mietpreis setzt sich aus einem Basismietpreis, abhängig vom Mietzeitraum und einer Servicepauschale zusammen. Die genauen Basismietpreise sind der, beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen.
Die einmalig pro Buchung anfallende Servicepauschale beinhaltet die Übergabe und Einweisung in das Fahrzeug, Außenreinigung, Toilettenchemikalien, Kontrolle und Nachfüllung Fahrzeugflüssigkeiten, Gasfüllung einer Flasche
Zu Lasten des Mieters gehen die Kraftstoffkosten, Maut-, Camping-, Park-, Stellplatz- und Fährgebühren, sowie Bußgelder und sonstige Strafgebühren.
3. Mietdauer
Sommersaison 7 Tage (8 Nächte) / Wintersaison und Nebensaison 4 Tage (3 Nächte)
4. Freikilometer
Pro Tag sind 300 Kilometer frei. Zusätzlich gefahrene Kilometer werden mit je 0,30 € berechnet.
Alternativ sind diese über die Angegebenen (Internetseite) Kilometerpakete abzurechnen.
5. Übergabe – Rückgabe
Bei Übergabe bzw. Rücknahme des Fahrzeuges wird Übergabeprotokoll erstellt. Diese ist von dem Mieter und Vermieter zu unterzeichnen. Dieses Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrages.
Die Übergabe erfolgt Mo. -Fr. von 16.00 – 18.00 sowie Sa. – So. Von 9.00 – 15.00
Die Rückgabe erfolgt Mo. -Fr. von 16.00 – 18.00 sowie Sa. – So.Von 9.00 – 15.00
Alternative Abholzeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises
Vor der Rückgabe muss das Fahrzeug vom Mieter Innen gereinigt werden.
Das Fahrzeug ist Innen in einem sauberen Zustand (gereinigt) zurückzugeben.
Des Weiteren müssen der Grauwassertank sowie die Toilettenkassette geleert und gereinigt werden.
Ist das Fahrzeug nicht Ordnungsgemäß gereinigt, fallen folgende Kosten an:
Innenreinigungspauschale 120,00€
Toilettenentleerung und Reinigung 75,00€
Das Fahrzeug ist vollständig betankt zurückzugeben, anderenfalls fallen Kosten für die Betankung von 30€ brutto zzgl. des regulären Dieselpreises an. Abrechnung erfolgt über einen Tankbeleg.
6. Fahrer und Fahrerlaubnis
Der Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis (Klasse B oder Klasse 3) besitzen. Des Weiteren muss der Fahrer das Mindestalter von 21 Jahren besitzen und mindestens 3 Jahre den Führerschein besitzen
Der Führerschein und Personalausweis ist bei Fahrzeugübergabe vorzuzeigen.
Es dürfen nur Fahrer mit dem Fahrzeug fahren die im Mietvertrag eingetragen sind.
7. Haustiere
Die Mitnahme von Tieren ist nach Buchung gegen Aufpreis möglich. Die genaue Tierpauschale ist der, beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste zu entnehmen.
8.Kaution
Vor Reisebeginn muss eine Kaution von 1000€ hinterlegt werden (Bar oder Banküberweisung im Voraus) Diese wird nach Mietvertragende zurückerstattet. Anfallende Zusatzaufwendungen und Kosten z.B. Reinigungskosten siehe Punkt 4., Betankungskosten siehe Punkt 4. Mehrkilometer, Schäden oder sonstigen Abweichungen zum Ursprungsübergabe Zeitpunkt des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.Reparaturkosten infolge eines Schadenfalls kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungslast hat der Vermieter das Recht die Kaution zurückzubehalten. Entstandene Kosten für die Klärung des Schadensfalles werden mit 30€/Stunde abgerechnet. Im Fall eines Schadens der die Begutachtung einer Vertragswerkstatt bedarf, werden Kosten für Transport und Personal (Personalkosten 30€/Stunde) berechnet. Die Kostenvoranschlagkosten trägt der Verursacher des Schadens.
9.Rücktritt
Bei Rücktritt einer verbindlichen Buchung werden folgende Rücktrittsgebühren fällig
Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt: 10% des brutto Mietpreises
Vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des brutto Mietpreises
Ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag der Anmietung: 80% des brutto Mietpreises
Am Tag der Anmietung: 95% des brutto Mietpreises
10. Zahlungsbedingungen
Nach Auftragsbestätigung durch den Vermieter, hat der Mieter mit einer Frist von 10 Kalendertagen eine Anzahlung von 30% des Gesamtrechnungsbetrages (mind. 300,00€) an den Vermieter zu leisten.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist, ist der Vermieter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden.
Der Rest des Gesamtmietbetrages ist mit einer Frist von 30 Kalendertagen vor Mietbeginn zu begleichen.
Bei kurzfristigen Buchungen unter 35 Kalendertagen ist der Gesamtmietbetrag umgehend zu leisten. In diesem Fall ist von 2-3 Kalendertagen auszugehen.
Der Gesamtmietbetrag muss zeitlich vor der Buchung beglichen werden.
11.Versicherung
Der Basismietpreis beinhaltet eine Vollkaskoversicherung mit 1000,00€ (Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 1000,00€ Selbstbeteiligung je Schadenfall, sowie eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit einer Höhe von 100 Mio. € pauschal, max. 15 Mio. € je Personenschaden, sowie Schutzbriefleistungen.
12.Unfall und Reperaturen
Bei Unfällen oder bei einem Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden ist die Polizei hinzuzuziehen und den Vermieter zu benachrichtigen.
Der Unfall-/ Schadensbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen und evtl. Zeugen, sowie amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge beinhalten.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Notwendige Reparaturen um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,-€ vorgenommen werden. Diese Kosten werden nach Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile vom Vermieter erstattet (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet). Reifenschäden sind von dieser Regelung ausgenommen.
Größere Reparaturen können nur nach Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden.
Fällt das Fahrzeug aufgrund einer größeren Reparatur aus, so kann der Mieter keine
Schadensersatzansprüche stellen.
13. Pflichten Mieter
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und der im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden.
Es sind nur Fahrten innerhalb von Europa möglich.
Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Fahrzeugabmessungen, technische Regeln und Zuladungsbestimmungen sind zu beachten.
Mit dem Mietfahrzeug ist schonend, sachgemäß und pfleglich umzugehen. Hierzu gehört auch die regelmäßige Kontrolle des Öl- und Wasserstandes, Reifendruckkontrolle und vorgeschriebene Kraftstoffverwendung.
Der Fahrer verpflichtet sich, den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs regelmäßig
zu überprüfen. Ladungsgut ist ordnungsgemäß zu sichern.
Am Fahrzeug dürfen keine technischen und optischen Veränderungen vorgenommen werden.
Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug.
Reinigungskosten für Nichtbeachtung des Verbotes betragen 300,00€
Der Mieter ist nur zur üblichen Nutzung des Fahrzeuges berechtigt. Darunter fällt insbesondere nicht die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests, das Befahren von ungesichertem Gelände, Beförderung von gefährlichen und giftigen Stoffen und die Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten.
14. Haftung Mieter
Der Mieter haftet dem Vermieter für Fahrzeugschäden, -Verlust und darüber hinausgehende Schäden nachfolgenden Bestimmungen:
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter während der vereinbarten Nutzungsdauer bis zum vertraglich vereinbarten Selbstbehalt pro Schadensfall.
Für Vorsätzlich verursachte Schäden haftet der Mieter in voller Schadenshöhe.
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der genannten Vertragspflichten während der Nutzungsdauer haftet der Mieter in einem entsprechenden Umfang bis zur Höhe des Gesamtschadens. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung am Wohnmobil entstehen. Er haftet im gleichen Umfang ohne eigenes Verschulden auch für Schäden, die durch seine Beifahrer oder Familienangehörige oder sonstige Dritte verursacht wurden.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind. Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren und eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen.
15. Haftung Vermieter
Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Wohnmobil vor Mietbeginn durch einen Verkehrsunfall bzw. infolge höherer Naturgewalten so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war.
16. Verschiedenes
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und genutzt werden.
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Für den zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand des Mietvertrages
Gültig ab 01.12.2020
AGB | Reisemobil Bücker | Mettingen & Osnabrück